Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. Februar 2026 | Version: 1.0

Dieses Dokument enthält die öffentlichen Self-Serve-Vertragsbedingungen in einer Datei:

  • Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Teil B: Pricing & Billing Policy
  • Teil C: Acceptable Use Policy (AUP)
  • Teil D: SLA Addendum (optional, nur bei gesonderter Buchung)
  • Teil E: Platform/Chat Addendum (Web & SaaS)

Wenn kein SLA-Paket gebucht ist, gilt Teil D nicht.

Teil A - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Chatbyte Voice Platform im Self-Serve-Modell durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend 'Kunde').
  2. Vertragspartner ist die Chatbyte GmbH, Gertigstrasse 69, 22303 Hamburg (nachfolgend 'Anbieter').
  3. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss und Account

  1. Der Vertrag kommt durch Registrierung des Kunden, Annahme dieser Bedingungen (z. B. clickwrap) und Aktivierung des Accounts durch den Anbieter zustande.
  2. Der Kunde sichert zu, dass die bei Registrierung angegebenen Daten vollständig und richtig sind und aktuell gehalten werden.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf den Account haben. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln.
  4. Der Anbieter kann Registrierungen aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei Sicherheits-, Missbrauchs- oder Compliance-Risiken.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

  1. Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Voice Platform als cloudbasierter Self-Serve-Dienst zur Erstellung, Konfiguration und Nutzung von Sprachagenten sowie zur Telefonie über angebundene Rufnummern.
  2. Der Anbieter kann Funktionen ändern, weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, sofern ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  3. Kein Anspruch besteht auf einen dauerhaft unveränderten Funktionsumfang. Die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
  4. Über wesentliche, nicht nur unerhebliche dauerhafte Leistungseinschränkungen informiert der Anbieter den Kunden grundsätzlich mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden in Textform, es sei denn, eine kürzere Frist ist aus Sicherheits- oder Rechtsgründen erforderlich.

§ 4 Zulässige Nutzung und Compliance

  1. Der Kunde nutzt die Plattform ausschliesslich rechtmässig und im Rahmen anwendbarer Vorschriften.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit seiner Kommunikationsprozesse selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Einwilligungen, Informationspflichten und sonstige Voraussetzungen für automatisierte Telefonie- und Marketingprozesse.
  3. Die Acceptable Use Policy in Teil C ist Bestandteil dieser Bedingungen.
  4. Bei Verstössen gegen diese Bedingungen oder die AUP kann der Anbieter angemessene Massnahmen ergreifen, insbesondere Nutzung einschränken, sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 5 Drittanbieter, Carrier und Rufnummern

  1. Die Leistung kann auf Diensten von Drittanbietern (insbesondere Carrier, Cloud- und Infrastrukturprovider) beruhen.
  2. Vom Anbieter bereitgestellte Rufnummern werden zur Nutzung überlassen; Eigentumsrechte an Rufnummern verbleiben beim jeweiligen Carrier.
  3. Portierungen (ein-/ausgehend) erfolgen nur im Rahmen gesetzlicher und technischer Möglichkeiten der beteiligten Carrier. Eine Garantie für Durchführbarkeit, Dauer oder Erfolg besteht nicht.
  4. Soweit technisch unterstützt, kann der Kunde eigene Rufnummern/ Carrieranbindungen nutzen. Hierfür gelten die jeweils kommunizierten technischen Voraussetzungen.

§ 6 Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise und Konditionen gemäss Teil B dieses Dokuments.
  2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Steuern (insbesondere USt), soweit nicht anders ausgewiesen.
  3. Wiederkehrende Entgelte (z. B. Subscription Fees) werden im vereinbarten Intervall im Voraus berechnet. Nutzungsabhängige Entgelte (z. B. Overage) werden im Nachhinein anhand der gemessenen Nutzung berechnet, sofern nicht ausnahmsweise Prepaid vereinbart ist.
  4. Der Kunde autorisiert den Anbieter bzw. den eingesetzten Zahlungsdienstleister, fällige Entgelte über die hinterlegte Zahlungsart einzuziehen.
  5. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen sowie nach vorheriger Mahnung den Zugang vorübergehend zu sperren.

§ 7 Laufzeit, Kündigung und Beendigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern bei Buchung nichts Abweichendes festgelegt ist.
  2. Monatliche Pläne sind zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündbar; jährliche Pläne zum Ende der laufenden Vertragsperiode. Die Kündigung muss bis spätestens zum letzten Tag der laufenden Vertragsperiode erklärt werden, um eine automatische Verlängerung um die jeweils gleiche Laufzeit zu vermeiden.
  3. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Nach Vertragsende endet der Zugriff auf zahlungspflichtige Funktionen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Ohne gesondertes SLA schuldet der Anbieter keine garantierte Mindestverfügbarkeit; die Leistung erfolgt auf Best-Effort-Basis.
  2. Geplante Wartungen dürfen durchgeführt werden und können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
  3. Verbindliche Verfügbarkeitszusagen und etwaige Service Credits gelten ausschliesslich bei gesonderter Vereinbarung nach Teil D dieses Dokuments.

§ 9 Datenschutz und AVV

  1. Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO.
  2. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV/DPA) nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
  3. Informationen zu Unterauftragsverarbeitern und internationalen Übermittlungen ergeben sich aus dem AVV/DPA und den dort genannten Garantien.

§ 10 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung.
  2. Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für fünf Jahre nach Vertragsende; für Geschäftsgeheimnisse unbegrenzt, soweit rechtlich zulässig.

§ 11 Geistiges Eigentum und Daten

  1. Alle Rechte an der Plattform, zugrundeliegender Software, Modellen und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter.
  2. Der Kunde behält alle Rechte an seinen Inhalten und Daten.
  3. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Vertragsdauer die zur Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte an Kundeninhalten ein.
  4. Der Anbieter darf technische Nutzungs- und Qualitätsdaten nur in anonymisierter oder aggregierter Form für Analyse, Betriebssicherheit und Produktverbesserung verwenden, soweit kein Personen- oder Kundenbezug hergestellt werden kann.
  5. Eine Nutzung nicht-anonymisierter Kundeninhalte für allgemeines Modelltraining erfolgt nur auf Basis einer ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. In Fällen von § 12 Abs. 2 ist die Haftung der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten netto Entgelte begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

§ 13 Freistellung

  1. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung der Plattform resultieren, einschliesslich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
  2. Die Freistellung gilt nicht, soweit die Ansprüche überwiegend auf einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.

§ 14 Änderungen dieser Bedingungen

  1. Der Anbieter kann diese Bedingungen sowie die in Teil B bis Teil D enthaltenen Policies/Addenda mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern ein sachlicher Grund besteht.
  2. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert.
  3. Widerspricht der Kunde einer wesentlichen Änderung, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 15 Datenexport und Datenlöschung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, benötigte Daten vor Konto-Schliessung eigenverantwortlich zu exportieren.
  2. Nach endgültiger Konto-Schliessung werden Kundendaten grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Teil B - Pricing & Billing Policy

1. Geltungsbereich

  1. Diese Policy regelt Preise, Abrechnungslogik und Zahlungsabläufe für Self-Serve-Kunden.
  2. Soweit in einem individuellen Angebot/Order Form abweichende Konditionen vereinbart sind, gehen diese für den vereinbarten Umfang vor.

2. Preise und Pläne

  1. Die jeweils gültigen Preise und Leistungsumfänge ergeben sich aus der zum Buchungszeitpunkt veröffentlichten Preisübersicht des Anbieters.
  2. Alle Preise sind netto zuzüglich anwendbarer Steuern ausgewiesen, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  3. Der Anbieter kann Preise für zukünftige Abrechnungsperioden mit angemessener Vorankündigung, mindestens 30 Tage vor Wirksamwerden, anpassen.

3. Abrechnungsmodell

  1. Wiederkehrende Planentgelte werden im Voraus abgerechnet.
  2. Nutzungsabhängige Entgelte (Usage, Overage, Zusatzkapazitäten) werden im Nachhinein auf Basis der gemessenen Nutzung abgerechnet, sofern kein Prepaid-Modell aktiv ist.
  3. Liegt der Vertrags- oder Planstart nicht am Beginn der regulären Periode, kann die erste Periode anteilig (pro rata) berechnet werden.

4. Definition "Gesprächsminute"

  1. Abgerechnet wird die Dauer verbundener Gespräche auf Sekundenbasis.
  2. Zeiten vor Verbindungsaufbau (z. B. Klingeln/Signalisierung ohne Verbindung) werden grundsätzlich nicht berechnet.
  3. Bei Weiterleitungen, Transfers oder parallelen Verbindungen kann die Summe der tatsächlich verbundenen Verbindungszeiten berechnet werden.
  4. Offensichtliche technische Fehlverbindungen können nach objektiven Logdaten nicht berechnet oder gutgeschrieben werden.

5. Scope der Minutenpreise

  1. Minutenpreise gelten nur für den jeweils veröffentlichten oder vereinbarten Destination-Scope.
  2. Standardmässig nicht enthalten sind insbesondere:
  • Premium-/Sonderrufnummern und Hochkostenrouten,
  • internationale Outbound-Ziele ausserhalb des gebuchten Scopes,
  • SMS/MMS/Messaging und weitere nicht explizit enthaltene Carrier- Mehrleistungen.
  1. Solche Leistungen können gesondert freigeschaltet und berechnet werden.

6. Inklusivkontingente und Overage

  1. Sofern ein Plan Inklusivkontingente enthält (z. B. Minuten, Rufnummern, Kapazitäten), gelten diese nur für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.
  2. Nicht verbrauchte Inklusivkontingente werden nicht in den Folgemonat übertragen, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
  3. Nutzung oberhalb der Inklusivkontingente wird als Overage zum jeweils gültigen Overage-Preis berechnet.

7. Rufnummern und Zusatzkapazitäten

  1. Bereitgestellte Rufnummern werden monatlich gemäss gültiger Preisübersicht berechnet, soweit sie nicht im Plan enthalten sind.
  2. Zusätzliche Rufnummern, parallele Anrufkapazitäten oder sonstige Add-ons werden gemäss aktueller Preislogik berechnet.

8. Zahlungsabwicklung

  1. Die Zahlungsabwicklung kann über externe Zahlungsdienstleister erfolgen (z. B. Stripe Billing).
  2. Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Zahlungsart zu hinterlegen und aktuell zu halten.
  3. Fällige Beträge können automatisch über die hinterlegte Zahlungsart eingezogen werden.
  4. Bei fehlgeschlagener Zahlung kann der Anbieter erneute Einzugsversuche vornehmen und den Zugang bis zur Begleichung ausstehender Beträge einschränken.

9. Rechnungen, Steuern, Einwände

  1. Rechnungen können elektronisch bereitgestellt werden.
  2. Der Kunde ist für steuerlich erforderliche Angaben (z. B. USt-ID, Rechnungsadresse) verantwortlich.
  3. Einwände gegen Rechnungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 60 Tagen nach Rechnungsdatum, in Textform mitzuteilen.

10. Gutschriften und Rückerstattungen

  1. Service Credits werden nur gewährt, wenn dies in Teil D ausdrücklich vorgesehen ist.
  2. Rückerstattungen erfolgen nur, soweit gesetzlich zwingend oder vertraglich ausdrücklich vereinbart.

11. Änderungen dieser Policy

  1. Der Anbieter kann diese Policy mit Wirkung für die Zukunft ändern.
  2. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

Teil C - Acceptable Use Policy (AUP)

1. Zweck

Diese AUP legt verbindliche Regeln für die zulässige Nutzung der Voice Platform fest.

2. Grundsatz

  1. Die Plattform darf nur rechtmässig und im Einklang mit anwendbarem Recht genutzt werden.
  2. Der Kunde ist für Inhalte, Kampagnen, Zielgruppen, Einwilligungen und die rechtliche Zulässigkeit seiner Kommunikation verantwortlich.

3. Unzulässige Nutzung

Unzulässig ist insbesondere:

  1. Täuschung, Impersonation, Voice-Phishing, Betrug oder sonstige irreführende Kommunikation.
  2. Rechtswidrige Werbeanrufe, Spam, Cold Calls ohne erforderliche Rechtsgrundlage oder Einwilligung.
  3. Umgehung oder Missachtung von Opt-out-Wünschen, Sperrlisten oder regulatorischen Vorgaben.
  4. Nutzung für Notrufzwecke oder (automatisierte) Anrufe/Weiterleitungen an Notrufnummern.
  5. Rechtswidrige Belästigung, Drohung, Diskriminierung oder missbräuchliche Kommunikation.
  6. Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ohne hinreichende Rechtsgrundlage und Schutzmassnahmen.
  7. Umgehung technischer Schutzmassnahmen oder Belastung von Systemen/Netzen in missbräuchlicher Weise.
  8. Verletzung von Rechten Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte).

4. Sicherheits- und Compliance-Pflichten

  1. Zugangsdaten sind vertraulich zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.
  2. Sicherheitsvorfälle, Missbrauchsverdacht oder unautorisierte Zugriffe sind dem Anbieter unverzüglich zu melden.
  3. Der Kunde hat auf Anfrage geeignete Nachweise zur rechtlichen Zulässigkeit seiner Nutzung vorzulegen (z. B. Einwilligungsnachweise, Kampagneninformationen).

5. Durchsetzung und Sanktionen

  1. Bei Verstössen oder begründetem Verdacht auf Verstoss kann der Anbieter nach pflichtgemässem Ermessen geeignete Massnahmen treffen, insbesondere:
  • Warnung und Frist zur Abhilfe,
  • Einschränkung einzelner Funktionen,
  • vorübergehende Sperrung,
  • fristlose Kündigung bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen.
  1. Bei dringenden Sicherheits-, Missbrauchs- oder Rechtsrisiken kann der Anbieter ohne Vorankündigung sofort sperren; der Kunde wird soweit zumutbar vorab, sonst unverzüglich nachträglich informiert.

6. Zusammenarbeit mit Behörden und Partnern

Der Anbieter kann erforderliche Massnahmen zur Einhaltung rechtlicher Pflichten sowie berechtigter Vorgaben von Carriern, Zahlungsdienstleistern oder Behörden treffen.

7. Meldung von Missbrauch

Hinweise auf Missbrauch oder Sicherheitsvorfälle können an security@chatbyte.ai gemeldet werden.

8. Änderungen der AUP

  1. Der Anbieter kann diese AUP mit Wirkung für die Zukunft ändern.
  2. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

Teil D - SLA Addendum (optional)

Dieses Teil D gilt nur, wenn es ausdrücklich vom Kunden gebucht oder anderweitig in Textform vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich

  1. Dieses Addendum ergänzt die Self-Serve-Bedingungen für vereinbarte Verfügbarkeitszusagen und Service Credits.
  2. Ohne gesonderte SLA-Vereinbarung gilt kein Anspruch auf Mindestverfügbarkeit oder Service Credits.

2. Definitionen

  • Verfügbarkeit (Uptime): Prozentsatz der Zeit eines Kalendermonats, in der die Plattform verfügbar ist.
  • Ausfallzeit (Downtime): Zeit, in der die Plattform für den Kunden nicht nutzbar ist, abzüglich SLA-Ausnahmen.
  • Geplante Wartung: Vorab angekündigte Wartungsfenster.
  • Notfallwartung: Dringende Sicherheits- oder Stabilitätswartung.
  • Service Credit: Gutschrift auf zukünftige Rechnungen gemäss diesem Addendum.

3. SLA-Level und Pakete

  1. Gültige SLA-Level, Zielwerte und Preise ergeben sich aus der jeweils veröffentlichten SLA-Übersicht oder dem individuell vereinbarten Paket.
  2. Support-Reaktionszeiten ausserhalb ausdrücklich vereinbarter SLA-Komponenten bleiben Best-Effort.

4. Berechnung der Verfügbarkeit

Verfügbarkeit in Prozent pro Kalendermonat:

((Gesamtminuten - Ausfallminuten) / Gesamtminuten) x 100

5. Ausnahmen von der Ausfallberechnung

Nicht als Ausfall gelten insbesondere:

  1. Geplante Wartung und Notfallwartung.
  2. Störungen ausserhalb der Kontrollsphäre des Anbieters (z. B. Carrier-, Netz- oder Drittanbieter-Ausfälle).
  3. Vom Kunden verursachte Fehlkonfigurationen oder Integrationsprobleme.
  4. Höhere Gewalt.
  5. Sperrungen auf Grundlage dieser Bedingungen oder der AUP.

6. Service Credits

  1. Bei Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit kann der Kunde Service Credits nach der für sein SLA-Paket geltenden Credit-Staffel verlangen.
  2. Service Credits sind auf 100 Prozent der monatlichen SLA-Gebühr für den betroffenen Monat begrenzt, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Service Credits werden ausschliesslich mit zukünftigen Rechnungen verrechnet; Barauszahlungen erfolgen nicht.

7. Geltendmachung

  1. Ansprüche auf Service Credits müssen innerhalb von 30 Tagen nach Ende des betroffenen Monats in Textform geltend gemacht werden.
  2. Der Antrag muss mindestens Zeitraum, Auswirkungen und betroffene Dienste enthalten.
  3. Der Anbieter prüft den Antrag anhand eigener Monitoring- und Betriebsdaten.

8. Ausschliesslicher Rechtsbehelf

Soweit gesetzlich zulässig, sind Service Credits der ausschliessliche Ausgleich für SLA-bezogene Verfügbarkeitsunterschreitungen.

9. Rangfolge

Bei Widersprüchen zwischen Teil D und Teil A geht für SLA-bezogene Themen Teil D vor.

10. Änderungen

  1. Der Anbieter kann dieses Addendum mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
  2. Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit angekündigt.

Teil E - Platform/Chat Addendum (Web & SaaS)

Dieser Teil E gilt zusätzlich, soweit der Kunde die Chatbyte Platform (webbasierte SaaS für Chat- und Agent-Funktionen) nutzt.

1. Business-Kunden und Widerruf

  1. Die Platform richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Mit Registrierung und Nutzung bestätigt der Kunde, nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB zu handeln.
  2. Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB besteht für Unternehmer nicht.

2. Leistungsumfang der Platform

  1. Die Platform umfasst insbesondere KI-gestützte Chat-/Agent-Funktionen, Wissensdatenbank-Funktionen, Integrationen (z. B. CRM, E-Commerce, Support-Tools), Live-Chat und Messaging-Kanäle (z. B. Web, WhatsApp Business, RCS).
  2. Konkreter Funktionsumfang, Limits und vertraglich geschuldete Leistungen richten sich nach dem gebuchten Plan und der aktuellen Leistungsbeschreibung.
  3. KI-Ausgaben können probabilistisch und fehleranfällig sein. Der Kunde bleibt für fachliche Prüfung, Freigabe und rechtmässige Nutzung der ausgegebenen Inhalte verantwortlich.

3. Drittanbieter-Services und Integrationen

  1. Zur Leistungserbringung können Drittservices genutzt werden, insbesondere LLM-Provider (z. B. OpenAI, Anthropic, Google, Azure OpenAI), Speicher- und Datenbankdienste, Zahlungsdienste (z. B. Stripe), E-Mail-Dienste (z. B. Resend), Analytics-Dienste (z. B. PostHog, Tinybird) sowie CMS-Dienste (z. B. Sanity).
  2. Soweit der Kunde eigene Integrationen aktiviert (z. B. Shopify, HubSpot, Zendesk), ist er für deren rechtmässige Nutzung und die zugehörigen Vertragsbeziehungen selbst verantwortlich.
  3. Die Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus Teil A § 9 sowie den jeweils anwendbaren Datenschutzdokumenten (insbesondere AVV/DPA).

4. Channel- und Drittanbieter-Integrationen

  1. Bei Nutzung von WhatsApp Business, RCS oder anderen Drittkanälen gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter und Intermediäre.
  2. Der Kunde ist für die rechtmässige Kanalnutzung verantwortlich, insbesondere für Einwilligungen, Opt-in/Opt-out-Prozesse, Pflichtangaben und regulatorische Anforderungen.
  3. Der Anbieter ist nicht Vertragspartei der Drittanbieterverträge. Bei Verstössen gelten insbesondere die Regelungen zur Freistellung nach Teil A § 13.

5. Registrierung, Rollen und Systemintegrität

  1. Der Kunde ist für wahrheitsgemässe und vollständige Account-Angaben sowie für die laufende Aktualisierung verantwortlich.
  2. Der Kunde ist für das Rollen- und Berechtigungsmanagement verantwortlich und hat den Least-Privilege-Grundsatz einzuhalten.
  3. Unzulässig sind insbesondere Reverse Engineering, Dekompilierung, Umgehung technischer Schutzmechanismen sowie missbräuchliche Systemüberlastung, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht.

6. Verfügbarkeit und Support der Platform

  1. Ohne separates SLA erfolgen Verfügbarkeit und Support der Platform auf Best-Effort-Basis. Als operativer Zielwert kann eine monatliche Verfügbarkeit von 99,5 Prozent angestrebt werden.
  2. Geplante Wartungsfenster werden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden vorab angekündigt und ausserhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt.
  3. Business-Support erfolgt gemäss gebuchtem Plan. Soweit im Plan enthalten, erfolgt die Erstreaktion auf Support-Anfragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.
  4. Zielwerte nach diesem Teil E begründen ohne gesondertes SLA keinen verschuldensunabhängigen Garantieanspruch auf Schadensersatz oder Service Credits.

7. Gewährleistung und Mängel

  1. Der Anbieter stellt die Platform nach dem Stand der Technik bereit und bemüht sich um einen für den Vertragszweck geeigneten Zustand.
  2. Für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von KI-generierten Ausgaben wird keine Garantie übernommen.
  3. Mängel sind vom Kunden unverzüglich in Textform zu melden. Der Anbieter behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Ersatzbereitstellung.

8. Zahlungsverzug und Mahnverfahren

  1. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter nach Mahnung mit angemessener Frist, regelmässig mindestens 7 Tage, den Zugang einschränken oder sperren.
  2. Gesetzliche Verzugszinsen (insbesondere § 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB können geltend gemacht werden.
  3. Bei fortdauerndem Verzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung bleibt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung unberührt.

9. Exportkontrolle und Sanktionen

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Platform nicht unter Verstoss gegen anwendbare Exportkontroll- oder Sanktionsvorschriften zu nutzen.
  2. Insbesondere ist eine Nutzung in sanktionierten Regionen oder für sanktionierte Zwecke unzulässig.

10. Höhere Gewalt

  1. Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Massnahmen oder Ausfall kritischer Drittinfrastruktur) ruhen Leistungspflichten für Dauer und Umfang der Störung.
  2. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Tage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil ausserordentlich kündigen.

11. Zusammenspiel mit den übrigen Teilen

  1. Teil E ergänzt Teil A bis Teil D um Platform/Chat-spezifische Regeln.
  2. Bei Widersprüchen gehen für Platform/Chat-Themen die Regelungen in Teil E vor; im Übrigen bleiben Teil A bis Teil D anwendbar.
  3. Soweit kein individuell abweichendes Angebot/Order Form vereinbart wurde, bilden diese Bedingungen gemeinsam mit den referenzierten Datenschutzdokumenten die vertragliche Grundlage der Platform-Nutzung.